Vererben & Verschenken
Die Vermögensnachfolge gestalten
Wie können Sie Ihr Vermögen am besten in die nächste Generation weitergeben? Die Antwort auf diese Frage ist von Fall zu Fall verschieden, daher nehmen wir uns in einem Besprechungstermin Zeit für die Ermittlung Ihrer Motive. Je nach dem kommt neben der Rechtsnachfolge von Todes wegen auch eine lebzeitige Vermögensübertragung in Betracht.
Welche Erben sieht das Gesetz vor? Wie kann man davon abweichen? Können einzelne Vermögensgegenstände auch gesondert zugewendet werden? Welche Möglichkeiten der Absicherung von Endbedachten und der Einflussnahme über den eigenen Tod hinaus gibt es? Welche Besonderheiten sind bei minderjährigen, behinderten oder überschuldeten Kindern zu beachten? Welche Grenzen zieht das Pflichtteilsrecht? Inwieweit ist es sinnvoll, dass Ehegatten sich gegenseitig an ihre Verfügungen binden? Und welche Bedeutung haben Schlagworte wie das „Berliner Testament“ oder das „Sylter Testament“?
Motive für eine lebzeitige Vermögensübertragung können sein die frühzeitige Heranführung der nächsten Generation an die unternehmerische bzw. vermögensverwaltende Tätigkeit, dem erwachsenen Kind die Finanzierung eines Eigenheims zu erleichtern oder die mehrfache Ausnutzung erbschaftsteuerlicher Freibeträge. Hierbei kommt auch dem Verhältnis mehrerer Erwerber untereinander besondere Bedeutung zu: Ggf. ist es sinnvoll, wenn Kind als GbR, KG etc. erwerben. Solche Fragen erörtern wir in enger Abstimmung mit Ihren steuerlichen bzw. anwaltlichen Beratern.
Auch wenn Sie geerbt haben, beraten wir Sie gern bei der Gestaltung der Rechtslage.
Online-Formulare
Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.
