Immobilien

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder eine Immobilie kaufen wollen, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Denn die eigene Immobilie ist in der Regel von zentraler wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung. Notare sorgen als unparteiische Amtsträger dafür, dass Käufer und Verkäufer einen rechtlich ausgewogenen Kaufvertrag schließen. Wir stehen dafür ein, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne die versprochene Gegenleistung zu erhalten.

Finanziert der Käufer den Kaufpreis durch ein Bankdarlehen, verlangt die Bank regelmäßig die zu erwerbende Immobilie als Pfand. Notare sorgen dafür, dass der Käufer die zu erwerbende Immobilie verpfänden kann, bevor sie ihm gehört und somit den Kaufpreis auch bezahlen kann – ohne dass der Verkäufer sich sorgen muss, dass der Käufer mit dem von der Bank ausbezahlten Darlehen über alle Berge ist, der Kaufvertrag platzt und er mit seiner Immobilie für fremde Schulden haftet.

Wir beraten Sie gern bei:

Kauf & Verkauf von Hausanwesen, Eigentumswohnungen, Grundstücken

Aufteilung einer Immobilie in Wohnungseigentum

Begründung von Erbbaurechten

Bauträgerprojekten

Bestellung & Löschung von Grundpfandrechten

Begründung & Löschung von Dienstbarkeiten

Grundbuchberichtigungen

Sie möchten Ihre Immobilie in die nächste Generation weitergeben? Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Vererben & Verschenken“.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.