Vorsorge
Jeder von uns wünscht sich wohl, sein Leben selbstbestimmt zu führen, auch am Ende. Leider ist dies nicht allen Menschen vergönnt. Sollten Sie einmal handlungsunfähig sein, bspw. infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen Altersschwäche, wer soll dann in Ihren Angelegenheiten Entscheidungen treffen? Soll in diesem Fall ein vom Gericht eingesetzter Betreuer für Sie entscheiden? Oder möchten Sie Ihren Angehörigen Entscheidungen möglichst ohne Beteiligung des Gerichts ermöglichen? Wir beraten Sie gern zu auf Ihren Fall angepassten Vorsorgevollmachten, damit Ihre Selbstbestimmung in solchen Fällen weitestgehend gewährleistet ist.
Möchten Sie darüber hinaus für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit verbindliche Anweisungen über Ihre ärztliche Behandlung treffen, können Sie auch eine Patientenverfügung errichten.
Online-Formulare
Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.
