Ehe & Familie

Welche Folgen sieht das Gesetz für den Fall einer Ehescheidung vor in Bezug die Finanzierung des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten, deren Alters- und Invaliditätsvorsorge und deren während der Ehe gewachsenes Vermögen? Möchten Sie als Ehegatten untereinander Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Scheidungsfolgen abweichen, bspw.

  • weil Ihre persönliche Rollenverteilung in der Ehe nicht der paradigmatischen Einverdienerehe entspricht, oder
  • weil Sie als Unternehmer im Scheidungsfall die Hälfte Ihres während der Ehe geschaffenen Unternehmenswertes herausgeben müssten und somit vielleicht ihren Beruf aufgeben müssten, oder
  • weil Sie Vermögen aus Ihrer Herkunftsfamilie besonders schützen möchten, oder
  • weil Sie erst im Alter zueinander gefunden haben, Ihr Unterhalt gesichert sowie Ihre Altersvorsorge und ihr Vermögensaufbau mglw. bereits abgeschlossen sind?

Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen beiden eine ausgewogene und Ihren beiderseitigen Interessen entsprechende Regelung zu finden.

Wir beraten Sie gern bei:

Eheverträgen

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Adoptionsanträgen

Nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften

Sie möchten Ihren Angehörigen ermöglichen, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen? Beachten Sie hierzu bitte den Abschnitt „Vorsorge“.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.